Abtreibung verboten – Paragraph 218

Seit 1871 – also seit 150 Jahren – mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs – steht im Paragraf 218, dass Schwangerschaftsabbrüche illegal sind und unter Strafe stehen – auch heute noch. Die Ausnahme, die wir kennen, kam übrigens 1976 hinzu..

Es ist immer noch ein extrem umstrittenes Thema – rund um die Frage: Ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Tötung oder fällt die Entscheidung in den Bereich der Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper?

Der 150. Jahrestag des Gesetzes bringt die Diskussion wieder ins rollen.

 

Falls Sie schwanger sind und Hilfe benötigen kann das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ eine erste Anlaufstelle sein. Kostenfrei unter 0800/ 40 40 020.

Außerdem gibt es hier Hilfe:

https://www.profamilia.de/

https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/

https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de/