In Deutschland steht die Neuregelung der Sterbehilfe seit längerem zur Debatte. 2015 könnte ein neues Gesetz kommen. Es soll die kommerzielle Sterbehilfe, eventuell aber auch jede Form der geplanten Sterbehilfe, unter Strafe stellen.
Die rechtliche Lage in Deutschland ist derzeit verschwommen: Das Töten auf Verlangen, also die aktive Sterbehilfe, steht in Deutschland unter Strafe. Die sogenannte Beihilfe zur Selbsttötung ist allerdings straffrei. Nicht verfolgt wird beispielsweise, wenn ein Betroffener eine tödliche Medikamentendosis zu sich nimmt, die ihm von einer anderen Person verschafft wurde.