Weil ein Münchner mehrfach Fotos von Falschparkern gemacht hat und diese Fotos der Polizei weitergeleitet hat, wurde er vom Landesamt für Datenschutzaufsicht mit einem Bußgeld von 100 Euro belangt.
Unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe klagte der Münchner vor dem Landesamt ansässigen Verwaltungsgericht in Ansbach, und bekam Recht. Fotos zur Dokumentation von Falschparkern sind also rechtens.