Im Jahr 1961 wurde von der Bundesregierung der Bau von Hilfskrankenhäusern aufgrund des Zivilschutzgesetzes beschlossen. Die Gebäude sollten einen Grundschutz gegen Trümmer, radioaktive Niederschläge, Brandeinwirkungen sowie biologische und chemische Kampfmittel bieten.
In Bayern gab es 44 meist unterirdische Hilfskrankenhäuser. Eins davon im mittelfränkischen Gunzenhausen.